Eine der wesentlichen Aufgaben der Planung und Ausführung, ist der Schutz von Benutzern eines Bauwerkes vor den Auswirkungen von unzulässiger Feuchtigkeitsansammlungen im Bauwerk. Unabhängig ob dies Feuchtigkeitsablagerungen aus bauphysikalischen Vorgängen sind oder ob es sich um eindringendes Wasser in tropfbarer Form handelt.
Im Grundlagendokument Nr. 3 zur europäischen Produktenrichtlinie „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ wird folgendes ausgesagt:
„Das Bauwerk ist so zu planen und auszuführen, dass Hygiene, Gesundheit und Umwelt von Bewohnern und Benutzers nicht durch Feuchtigkeit gefährdet werden. Diese Anforderungen müssen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung während einer wirtschaftlich angemessenen Nutzungsdauer erfüllt werden“.
Wichtiger als die bedingungslose Einhaltung von Normen bei der Abdichtung von erdberührten Bauwerken ist der für das konkrete Werk vereinbarte und somit geschulte Erfolg. Jedoch ist eine vereinbarte Abdichtungsart immer nur als Mindeststandard anzusehen. Für die Erreichung der langfristigen Funktionalität bleibt vom Fachbetrieb aber stets zu prüfen, ob der vorgesehene bzw. ausgeschriebene Standard auch ausreichend ist. Ist dies bei z.B. Detailanschlüssen (Rohrdurchführungen werden großteils falsch eingebaut) nicht sichergestellt, muss der Warn- und Hinweispflicht nachgekommen werden.
Bauwerksabdichter werden in Österreich in speziellen Ausbildungsmodulen vom IFB-Institut für Flachdachbau und Bauwerksabdichtung auf den Baustelleneinsatz vorbereitet.
„Jedem Baubeteiligten machen wir bewusst, wie wenig kostenrelevant eine qualitätsgerechte Bauwerksabdichtung innerhalb der gesamten Baukosten ist. Schadenskosten bei Missachtung wichtiger Grundregeln stehen dagegen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den absolut geringen Mehrkosten einer fachgerechten, dauerhaften Leistung“ so der Institutsleiter des IFB Wolfgang Hubner.
Abdichtungsdetails, insbesondere jene die besonders schadensträchtig sind, müssen planerisch dargestellt werden, um z.B. Konstruktionsdetails, Ausbildung von Abdichtungsanschlüssen udgl. eindeutig festzulegen. Ein „dichter Keller“ ist letztendlich nur durch eine gesamtheitliche Vorplanung, einer ordnungsgemäßen Applikation und deren Überwachung zu erreichen.
Hinsichtlich der Bodenverhältnisse genügt es bei der Grundlagenermittlung nicht, nur ein bis zwei Probebohrungen vorzunehmen, die mitunter nicht einmal die Tiefe der späteren Fundamentsohle erreichen, um aus den ermittelten Werten auf die lokalen Grundwasserverhältnisse bzw. Wasserdurchlässigkeitsbeiwerte zu schließen.
Speziell in Hochwasser gefährdeten Baugebieten ist mit höchster Sorgfalt vorzugehen. „Vielfach werden bereits Sonderfachleute für zumindest die Kontrolle der Bauwerksabdichtungen herangezogen“ so Wolfgang Hubner, dessen Institut immer häufiger für Kontrollen verpflichtet wird.
Wurden die Bodenverhältnisse bestimmt, kann an Hand dieser Erkenntnisse der Planer die richtige Abdichtung wählen. Bei sogn. „Schwarzen Wannen“ ist es nur untergeordnet wichtig zu wissen, wie die vorgesehenen Nutzung der im Gebäude und an die abgedichteten Flächen angrenzenden Räume erfolgt. Bei sogn. WU-Betonkellern ist die genaue Kenntnis Nachnutzung unumgänglich und letztendlich maßgeblicher Bestandteil für die Definition der Baukonstruktion. Keller ohne aussenseitigen zusätzlichen Feuchtigkeitsabdichtungen unterscheiden in Kellerräume, die lediglich für die Lagerung von unempfindlichen Gütern herangezogen werden, oder Räume, die z.B. auch für Wohnzwecke genutzt werden können. Unabhängig von den bauphysikalischen Vorgängen und der Abdichtungsart ist jedenfalls sicher zustellen, dass Wasser in tropfbarer Form nicht in Kellerräumen eindringen kann.
Im Rahmen der gesamten Planung von Bauwerksabdichtungen ist auch die Frage einer zulässigen Drainage zu klären. Im Regelfall sollten Drainagen in Vorfluter (z.B.Gewässer) eingeleitet werden, was jedoch in den meisten Fällen nicht möglich ist. Die Drainage müsste dann in eigens dafür hergestellte Sickerschächte eingeleitet werden. Probleme können jedoch in der Beschaffenheit der Schichten unterhalb der Sickerschächte entstehen. Ist ein geringer Wasserdurchlässigkeitsbeiwert vorhanden, würde die Einleitung von Drainagewasser in vermeintliche Sickerschächte kontraproduktive Auswirkungen haben. Die Einleitung von Drainagewasser in Kanalisationsanlagen ist im Regelfall verboten. Somit stehen viele Planer vor dem Problem, wohin mit dem Drainagewasser das nicht abgeleitet werden kann. Dieser Umstand erfordert jedenfalls eine Feuchtigkeitsabdichtung der Kelleraußenwände und der Bodenplatte.
Dieser Artikel bezieht sich auf folgenden Online Fachvortrag: